Aktuelles
Rauchmelderpflicht in Bayern
Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Bayern am 25. September 2012, mit Wirkung zum
Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, müssen mit Rauchmeldern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sein. Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung mit Rauchmeldern bis zum
Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern?
- Alle Neubauten, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden
- Alle Bestandswohnungen müssen bis zum 31.Dezember 2017 nachgerüstet werden
Wie viele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?
Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat.
Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?
- Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen. (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter)
- Der Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst. Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.
Bei auftretenden Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Feuerwehr!
Wichtige Notrufnummern:
Notruf Polizei: 110
Notruf Feuerwehr: 112
Notruf Rettung: 112
Notruf bei Vergiftungen: Giftnotrufzentrale Nürnberg (0911) 398 2451 oder (0911) 398 2665
Landespolizei Rain am Lech
Hauptstraße 50
86641 Rain
Telefon: (09090) 70 07-0