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Fahrzeugweihe der Freiwilligen Feuerwehr Heißesheim- Neues Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) feierlich gesegnet!

Anfang Juni 2026 feierten wir die Einweihung unseres neuen Einsatzfahrzeuges, ein neues Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF). Gemeinsam mit Abordnungen von den Feuerwehren aus Mertingen und Druisheim, Kreisbrandrat Heinz Mayr, Kreisbrandinspektor Jürgen Scheerer, Kreisbrandmeister Volker Großmann, Ersten Bürgermeister Stephan Kreutzer und den Heißesheimern Bürgern wurde am Feuerwehrhaus das neue Fahrzeug von Pater Jith unter Gottes Segen gestellt und dessen Bedeutung gewürdigt. In den Reden der Ehrengäste sowie unseres Kommandanten wurde die Wichtigkeit und Vielseitigkeit des neuen Fahrzeugs hervorgehoben, dass die technische Einsatzkraft unserer aktiven Wehr auch weiterhin aufrechterhalten und stärken soll. Dazu würden wir uns jederzeit auch über Zuwachs in der aktiven Wehr – ganz egal ob Jung oder schon etwas Erfahren – freuen. Die Neuanschaffung wurde notwendig, da unser altes TSF nach 37 Jahren und vielen Einsätzen treuen Dienst geleistet hat. Das neue Fahrzeug kommt von der Firma Furtner & Ammer aus Landau an der Isar, dass nach vielen Stunden der Vorbereitung und Planung am 28. Oktober 2025 abgeholt werden konnte. Die Kosten dafür lagen bei 194.100 Euro, die von der Gemeinde Mertingen getragen werden, wobei 39.260 Euro Förderung durch die Regierung von Schwaben erfolgte. Die symbolische Schlüsselübergabe an unseren Kommandanten Markus Gail beendete den offiziellen Teil der Einweihungsfeier. Anschließend wurde die Einweihung sowie die Nachfeier des letztjährigen Margarethenfest gemeinsam mit allen Beteiligten und Heißesheimern im Feuerwehrhaus bei gemütlichem Beisammensein gefeiert. Unser Dank gilt der Gemeinde Mertingen, dem Ersten Bürgermeister Stephan Kreutzer, dem vorherigen Bürgermeister Veit Meggle, dem Gemeinderat sowie dem Kämmerer der Gemeinde Jörg Baumgärtner.

Rauchmelderpflicht in Bayern

Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Bayern am 25. September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013.
Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, müssen mit Rauchmeldern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sein. Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung mit Rauchmeldern bis zum 31.12. 2017.

Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern?

Wie viele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?

Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat.

Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?

Bei auftretenden Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Feuerwehr!

Wichtige Notrufnummern:

Notruf Polizei: 110
Notruf Feuerwehr: 112
Notruf Rettung: 112
Notruf bei Vergiftungen: Giftnotrufzentrale Nürnberg (0911) 398 2451 oder (0911) 398 2665

Landespolizei Rain am Lech
Hauptstraße 50
86641 Rain
Telefon: (09090) 70 07-0