Aktuelles

Rauchmelderpflicht in Bayern

Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Bayern am 25. September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013.
Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, müssen mit Rauchmeldern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sein. Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung mit Rauchmeldern bis zum 31.12. 2017.

Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern?

Wie viele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?

Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat.

Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?

Bei auftretenden Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Feuerwehr!

Wichtige Notrufnummern:

Notruf Polizei: 110
Notruf Feuerwehr: 112
Notruf Rettung: 112
Notruf bei Vergiftungen: Giftnotrufzentrale Nürnberg (0911) 398 2451 oder (0911) 398 2665

Landespolizei Rain am Lech
Hauptstraße 50
86641 Rain
Telefon: (09090) 70 07-0